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Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer Eigentumswohnung.

Eine Sondereigentumsverwaltung kommt in der Regel in Betracht wenn der Eigentümer eine weite räumliche Distanz zu seiner Eigentumswohnung hat und somit eine adäquate eigene Betreuung nicht möglich ist. Eine Sondereigentumsverwaltung ist für den Eigentümer aber auch aus zeitlichen Gründen sinnvoll, da der Verwalter alle Eigentümeraufgaben - wie Vermietung, Teilnahme an WEG-Versammlungen u.ä. - übernehmen kann.

Der Verwalter veranlasst die Neuvermietung, führt qualifiziert Abnahmen und Übergaben durch, berät den Eigentümer und mahnt den Mieter, sofern dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, an, macht Buchhaltung und Abrechnung, veranlasst notwendige Renovierungen und vieles mehr.

Unsere Leinstungspakete in der Sondereigentumsverwaltung sind nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Bei den nachfolgenden Paketen handelt es sich um Vorschläge von uns. Dies bedeutet, dass Sie jede Leistung beliebig kombinieren können und nicht an unsere Vorschläge gebunden sind.

Paket 1:
Durchführung der Buchhaltung mit Mahnwesen, Abrechnungen und Dokumentation

Hier stellen Sie uns Ihre Unterlagen - per Post, Telefax oder E-Mail - zur Verfügung. Alle Ausgaben werden anhand der übergebenen Kontoauszüge verbucht.  Wenn Sie uns monatlich diese Belege zur Verfügung stellen, verbuchen wir diese zeitnah und mahnen auf Wunsch säumige Mieter an. Nach Jahresende erstellen wir aus diesen Unterlagen die Abrechnung der Betriebskosten und stellen Ihnen diese inklusive Dokumentation auf dem Postwege zur Verfügung

Im Paket 2 sind folgende Leistungen enthalten:

  • Überwachung der Zahlungseingänge (Kalt-Miete zzgl. Betriebskostenvorauszahlungen) und  Anlage eines separaten Kautionskontos
  • Informationen des Eigentümers über ausstehende Zahlungen des Mieters
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter nach Zugang und Vorgaben der WEG-Verwaltung. Beginnt der Vertrag im laufenden, noch nicht abgerechneten Wirtschaftsjahr, erstellt der Auftragnehmer für diesen Zeitraum die Mieterabrechnung unter Berechnung der entsprechenden Gebühr

Im Paket 3 sind folgende Leitungen enthalten:

  • Überwachung der Zahlungseingänge (Kalt-Miete zzgl. Betriebskostenvorauszahlungen) und  Anlage eines separaten Kautionskontos
  • Anmahnen ausstehender Zahlungen des Mieters
  • Entgegennahme und Bestätigung von Kündigungserklärungen des Mieters
  • Abgabe von Kündigungserklärungen gegenüber dem Mieter, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wie z.B. Zählungsrückstände der Miete oder Vorliegen eines wichtigen Grundes bei erheblichen Vertragsverstößen
  • Wohnungsabnahmen bei Beendigung des Mietverhältnisses
  • Allgemeine Zustandskontrollen der Wohnung, in Abständen von mindestens zwei Jahren, sofern keine konkreten Hinweise auf Mängel vorliegen.
  • Durchführung von Mieterhöhungen entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter nach Zugang und Vorgaben der WEG-Verwaltung. Beginnt der Vertrag im laufenden, noch nicht abgerechneten Wirtschaftsjahr, erstellt der Auftragnehmer für diesen Zeitraum die Mieterabrechnung unter Berechnung der entsprechenden Gebühr
  • Abwicklungen des sonstigen Schriftverkehrs mit dem Mieter
  • Mängelbeseitigung und Handwerkerbeauftragung bis zu einem Auftragswert von netto 250 Euro

 


Unsere Kontaktdaten


NiRo Haus- und Mietverwaltung KG
St.-Leonhard-Str. 22, 72764 Reutlingen
Telefon 07121 1459877
Telefax 07121 1459102
e-mail: info@niro-hausverwaltung.de

 

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