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Bei der Sondereigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer Eigentumswohnung.
Eine Sondereigentumsverwaltung kommt in der Regel in Betracht wenn der
Eigentümer eine weite räumliche Distanz zu seiner Eigentumswohnung hat und somit eine adäquate
eigene Betreuung nicht möglich ist. Eine Sondereigentumsverwaltung ist für den Eigentümer aber auch aus zeitlichen Gründen sinnvoll, da der Verwalter alle Eigentümeraufgaben - wie Vermietung, Teilnahme an WEG-Versammlungen u.ä. - übernehmen kann.
Der Verwalter veranlasst die Neuvermietung, führt qualifiziert Abnahmen und
Übergaben durch, berät den Eigentümer und mahnt den Mieter, sofern dieser seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, an, macht Buchhaltung und Abrechnung, veranlasst
notwendige Renovierungen und vieles mehr.
Unsere Leinstungspakete in der Sondereigentumsverwaltung sind nach dem Baukastenprinzip aufgebaut. Bei den nachfolgenden Paketen handelt es sich um Vorschläge von uns. Dies bedeutet, dass Sie jede Leistung beliebig kombinieren können und nicht an unsere Vorschläge gebunden sind.
Paket 1:
Durchführung der
Buchhaltung mit Mahnwesen, Abrechnungen und Dokumentation
Hier stellen Sie uns Ihre Unterlagen - per Post, Telefax oder E-Mail - zur Verfügung. Alle Ausgaben werden anhand der übergebenen Kontoauszüge
verbucht. Wenn Sie uns monatlich diese Belege zur Verfügung stellen,
verbuchen wir diese zeitnah und mahnen auf Wunsch säumige Mieter an. Nach
Jahresende erstellen wir aus diesen Unterlagen die Abrechnung der
Betriebskosten und stellen Ihnen diese inklusive Dokumentation auf dem
Postwege zur Verfügung
Im Paket 2 sind folgende Leistungen enthalten:
- Überwachung der
Zahlungseingänge (Kalt-Miete zzgl.
Betriebskostenvorauszahlungen) und
Anlage eines separaten Kautionskontos
- Informationen des Eigentümers über
ausstehende Zahlungen des Mieters
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
gegenüber dem Mieter nach Zugang und Vorgaben der WEG-Verwaltung. Beginnt der
Vertrag im laufenden, noch nicht abgerechneten Wirtschaftsjahr, erstellt der
Auftragnehmer für diesen Zeitraum die Mieterabrechnung unter Berechnung der
entsprechenden Gebühr
Im
Paket 3 sind folgende Leitungen enthalten:
- Überwachung der
Zahlungseingänge (Kalt-Miete zzgl.
Betriebskostenvorauszahlungen) und Anlage eines separaten Kautionskontos
- Anmahnen ausstehender Zahlungen des Mieters
- Entgegennahme und Bestätigung von
Kündigungserklärungen des Mieters
- Abgabe von Kündigungserklärungen gegenüber
dem Mieter, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wie z.B.
Zählungsrückstände der Miete oder Vorliegen eines wichtigen Grundes bei
erheblichen Vertragsverstößen
- Wohnungsabnahmen bei Beendigung des
Mietverhältnisses
- Allgemeine Zustandskontrollen der Wohnung,
in Abständen von mindestens zwei Jahren, sofern keine konkreten Hinweise auf
Mängel vorliegen.
- Durchführung von Mieterhöhungen
entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
gegenüber dem Mieter nach Zugang und Vorgaben der WEG-Verwaltung. Beginnt der
Vertrag im laufenden, noch nicht abgerechneten Wirtschaftsjahr, erstellt der
Auftragnehmer für diesen Zeitraum die Mieterabrechnung unter Berechnung der
entsprechenden Gebühr
- Abwicklungen des sonstigen Schriftverkehrs
mit dem Mieter
- Mängelbeseitigung und
Handwerkerbeauftragung bis zu einem Auftragswert von netto 250 Euro
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Unsere Kontaktdaten
NiRo Haus- und Mietverwaltung KG
St.-Leonhard-Str. 22, 72764 Reutlingen
Telefon 07121 1459877
Telefax 07121 1459102
e-mail: info@niro-hausverwaltung.de
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